»Bill of Rights« für Crossdresser mit Partnerinnen

von Jane Ellen Fairfax. Übersetzt von Laura.

  1. Wir haben das Recht, von unseren Partnerinnen zu erwarten, dass sie unsere gegengeschlechtliche Seite als wesentlichen Teil von uns anerkennen, der nicht »geheilt« oder »weggewünscht« werden kann.
  2. Wir haben das Recht, aufklärende Literatur für unsere Partnerinnen verfügbar zu machen, ihnen Mittel zu empfehlen damit sie mit anderen Partnerinnen reden können, ihnen Berater für Partnerinnen zu empfehlen, die für faire Voraussetzunen für beide – Crossdresser und Partnerin – sorgen, und außerdem, unsere Partnerinnen zu ermutigen, sich selbst über Crossdressing weiterzubilden.
  3. Wir haben das Recht auf angemessene Ventile, uns gegengeschlechtlich auszudrücken, abhängig von vernünftigen Beschränkungen durch den Beruf, die Familie und gesellschaftliche Gesichtspunkte.
  4. Wir haben das Recht auf ehrliche und offene Kommunikation mit unseren Partnerinnen, mit Verhandlungen und Kompromissen auf beiden Seiten, insbesondere hinsichtlich akzeptabler Ventile, uns gegengeschlechtlich auszudrücken, und dabei zu sein, wenn es unseren Kindern erfahren sollen.
  5. Wir haben das Recht uns von der Schuld zu befreien, die uns von außen oder innen auferlegt wurde.
  6. Wir haben das Recht, Selbsthilfegruppen anzugehören, die unser persönliches Wachstum und Wohlbefinden fördern, uns helfen, die Bedürfnisse unserer Partnerinnen zu verstehen und die uns Hilfsmittel zum Beziehungsaufbau geben.
  7. Wir haben das Recht, Selbsthilfegruppen für unsere Partnerinnen zu unterstützen, die zu Gegenseitigkeit, Kommunikation und die Erneuerung von Beziehungen ermutigen.
  8. Wir haben das Recht, uns von Diskriminierung im Beruf, in der Wohnung und in öffentlichen Unterkünften zu befreien.
  9. Wir haben das Recht, mit Würde und Respekt von unseren Parterinnen und Familien sowie der Gesellschaft behandelt zu werden.
  10. Wir haben das Recht, nach unserer Erlaubnis gefragt zu werden, bevor unsere Kleidung, Make-up, Schmuck oder persönliche Dinge ausgeliehen werden.
  11. Wir haben das Recht auf persönliche Zeit, ums uns mit unserer eigenen Männlichkeit und Weiblichkeit in Verbindung zu setzen, unserem persönlichen Wachstum nachzugehen und an kreativen Projekten zu arbeiten.
  12. Wir haben das Recht, und dazu die Verantwortung, positiv an unserer Familie, Gemeinschaft und Gesellschaft mitzuwirken, während wir unsere geschlechtliche Identität ausdrücken.

Im GenderWunderLand veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Autorin. Das Urheberrecht für die Übersetzung liegt bei Laura. Das amerikanische Original dieses Artikels findest du unter Crossdressers’ Bill of Rights. Die Website RainbowTrial widmet sich dem Thema Crossdressing und Angehörige.

Seite angelegt am 24.06.2005, zuletzt geändert am 23.11.2006.