»Bill of Rights« für Ehefrauen von Crossdressern

von Frances Fairfax. Erstmalig veröffentlicht im Frühling 1994 in »Sweetheart Connection«. Übersetzt von Laura.

  1. Wir haben das Recht, vom Crossdressing unserer Ehemänner zu wissen, am besten bereits vor der Hochzeit, auf jeden Fall aber dann, wenn unsere Ehemänner das Crossdressing zu einem wesentlichen Faktor in ihren Leben werden lassen und den Kontakt zu Selbsthilfegruppen suchen.
  2. Wir haben das Recht auf ehrliche und offene Kommunikation mit unseren Ehemännern, mit Verhandlungen und Kompromissen auf beiden Seiten, insbesondere hinsichtlich der Verteilung familiärer Ressourcen und dem Dabeisein, wenn es die Kinder erfahren sollen. Alte Muster von Selbstsucht und Täuschung müssen unterbleiben.
  3. Wir haben das Recht, nicht gedrängt zu werden, Dinge zu »akzeptieren«, bevor wir genug Zeit hatten, etwas darüber zu lernen und und uns daran zu gewöhnen.
  4. Wir haben das Recht auf unsere Ehemänner als Männer, die Männer, die wir geheiratet haben, Männer mit einer positiven, gesunden Männlichkeit, während sie »ihre Weiblichkeit erforschen«, die weder ihrer Verantwortlichkeit ausweichen noch sich unsere weiblichen Rollen unbefugt aneignen.
  5. Wir haben das Recht auf die maskulinen Körper unserer Ehemänner. Keiner der Partner in einer Ehe hat das Recht, körperliche Eigenschaften ohne das völlige Wissen und die völlige Zustimmung des anderen zu verändern.
  6. Wir haben das Recht auf Selbsthilfegruppen für uns selbst, die unser persönliches Wachstum und Wohlbefinden unterstützen, die uns helfen, die Bedürfnisse unserer Ehemänner zu verstehen und die uns Hilfsmittel zum Beziehungsaufbau geben.
  7. Wir haben das Recht auf Selbsthilfegruppen für unsere Ehemänner, die ihre weibliche Entwicklung unterstützen, ohne ihre gesunde Männlichkeit schlechtzumachen, die uns als vollwertige Mitglieder auf einer gleichen Grundlage wie unsere Männer willkommen heißt, und die die Verpflichtungen einer Beziehung voll unterstützen.
  8. Wir haben das Recht, bei Gruppentreffen nicht durch eindeutig sexuelle oder anderweitig beleidigende Gespräche, Kleidung oder Verhalten verspottet oder erniedrigt zu werden.
  9. Wir haben das Recht, nicht unter Druck gesetzt zu werden, an Gruppenzusammenkünften an öffentlichen Orten, Nachtclubs oder anderen Orten teilzunehmen, die ein Sicherheitsrisiko bergen.
  10. Wir haben das Recht, nach unserer Erlaubnis gefragt zu werden, bevor unsere Kleidung, Make-up, Schmuck oder andere persönliche Dinge ausgeliehen werden.
  11. Wir haben das Recht auf persönliche Zeit, ums uns mit unserer eigenen Weiblichkeit in Verbindung zu setzen, unserem persönlichen Wachstum nachzugehen und an kreativen Projekten zu arbeiten.
  12. Wir haben das Recht, von lokalen, regionalen und nationalen Gender-Organisationen und -Treffen zu erwarten, dass sie diese Recht in ihren Programmen und Grundsätzen vollständig unterstützen und fördern.

Im GenderWunderLand veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Autorin. Das Urheberrecht für die Übersetzung liegt bei Laura. Das amerikanische Original dieses Artikels findest du unter A Wives’ Bill of Rights. Die Website RainbowTrial widmet sich dem Crossdressing und Angehörige.

Seite angelegt am 24.06.2005, zuletzt geändert am 23.11.2006.